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AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 1. Januar 2011

1. Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen  uns und dem Käufer im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer.

2. Angebote

(1) Angebote sind freibleibend.

(2) Maßgeblich für den Leistungsempfang ist unsere Auftragsbestätigung bzw. Annahmeerklärung. Beanstandungen dieser Erklärungen sind uns unverzüglich vor Ausführung des Auftrages, spätestens innerhalb einer Woche nach Zugang, schriftlich mitzuteilen.

3. Überlassene Unterlagen

(1) An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums-und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

4. Preise und Zahlung

(1) An unsere Angebote halten wir uns für die Dauer von 4 Wochen  gebunden. Bei Auftragserteilung nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen.

(2) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk.

(3) Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher Vereinbarung zulässig. Für die Skontoerrechnung ist der Netto-Rechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Fracht usw. maßgeblich.

(4) Nicht eingeschlossen in unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sie wird gesondert in Rechnung gestellt.

(5) Zahlungsweise Autodrehteller: 50% bei Auftragserteilung; 25% bei Montagebeginn; 25% zehn Tage nach Installation

(6) Der Käufer darf keine Zurückbehaltungsrechte aus anderen Geschäften, auch der laufenden Geschäftsverbindungen, geltend machen. Die Aufrechnung seitens des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

(7) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Wir sind berechtigt, die Ware zurückzunehmen, gegebenenfalls auch das Grundstück oder den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware zurückzunehmen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung und die Entfernung der Ware untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag.

(8) Soweit uns nachträgliche Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Käufers ergibt und die unseren Zahlungsanspruch gefährden, sind wir berechtigt, ihn unabhängig von der Laufzeit etwa enthaltener Wechsel fällig zu stellen.

(9) Im übrigen bleiben die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug unberührt.

5. Lieferzeit

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.

(2) Die Lieferung für "DO-IT YOURSELF" Drehteller erfolgt ab Werk oder Lager auf Gefahr des Käufers. Lieferungen frei Lieferadresse des Käufers bedeutet Anlieferung mit Entladung an der Bordsteinkante unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrenen Anfuhrstrasse. Verläßt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Kunden  die Anfuhrstrasse, so haftet dieser für auftretende Schäden. Das Entladen hat unverzüglich und sachgemäß mit dem Käufer zu erfolgen. Wartezeiten gehen zu Lasten des Käufers.

(3) Der Käufer hat Teillieferungen anzunehmen.

(4) Für den Fall, daß der Käufer in Annahmeverzug kommt oder sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Im Fall des Annahmeverzugs geht die Gefahr eines zufälligen Diebstahls, Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

6. Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor ( Vorbehaltsware).

(2) Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die Ware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Der Käufer haftet für den uns entstandenen Ausfall.

(4) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr NICHT berechtigt.

7.  Gefahrübergang

(1) Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen  versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der  zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

8.  Mängelrüge und Schadenersatzansprüche

(1) Öffensichtliche Sachmängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware respektive der Installation schriftlich zu rügen. Für Kaufleute gilt  dies auch hinsichtlich nichtoffensichtlicher Sachmängel, sofern diese durch eine zumutbare Untersuchung feststellbar sind.

(2) Werden Mängel erst bei der Verarbeitung erkennbar, so können Beanstandungen nur berücksichtigt werden, wenn die Verarbeitung dieser mangelhaften Ware sofort eingestellt wird.

(3) Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche.

(4) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir berechtigt, nach unser Wahl den Mangel entweder zu beseitigen oder Ersatz zu liefern.

(5) Die Garantie für die Drehteller beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

9. Gerichtsstand und Erfüllungsort

(1) Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand und Erfüllungsort.

(2) Für sämtliche Geschäfte gilt Schweizerisches Recht, auch für Auslandsgeschäfte.

(3) Wir sind jedoch berechtigt, auch bei den für den Käufer zuständigen Gericht unsere Rechte zu verfolgen.

(4) Abweichungen davon müssen schriftlich vereinbart werden.

RiSCH GmbH
Vorstadt 26A
CH – 6300 Zug